Hauptuntersuchung nach § 29 und Abgasuntersuchung

Ist für Ihr Fahrzeug eine Hauptuntersuchung fällig? Hauptuntersuchungen nach § 29 und Abgasuntersuchungen sind bei uns für alle Fabrikate und Modelle möglich.

Die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO erfolgt durch eine amtlich anerkannte Prüf-/Überwachungsorganisation.

Derzeit ist für die HU, die Prüforganisation TÜV Nord bei uns tätig.