Hauptuntersuchung nach § 29 und Abgasuntersuchung

Ist für Ihr Fahrzeug eine Hauptuntersuchung fällig? Hauptuntersuchungen nach § 29 und Abgasuntersuchungen sind bei uns möglich, für alle Fabrikate und Modelle.

Die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO erfolgt durch eine amtlich anerkannte Prüf-/Überwachungsorganisation.

AU wird jederzeit bei uns im Hause mit unserem modernen AU-Tester durchgeführt.

Derzeit ist für die HU, die Prüforganisation TÜV Nord bei uns tätig.